Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Hemd und Tuch by Ilona Voll

Inhaberin: Ilona Voll

60311 Frankfurt am Main/DEUTSCHLAND

§ 1 Geltungsbereich

1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Hemd und Tuch by Ilona Voll (Inhaberin: Ilona Voll) (im nachfolgenden “Unternehmer” genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig AGB). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die AGB im Geschäftslokal des Unternehmers aushängen bzw. ausliegen und im übrigen sowohl auf der Homepage des Unternehmers (www.masskonfektionamdom.de, AGBs) wie auch auf der Rückseite seiner Geschäftspapiere (z.B. Auftragsbestätigung, Rechnung, Lieferschein, usw.) abgedruckt sind.

2) Die AGB gelten mit der Erteilung des Auftrags durch den Kunden als anerkannt und somit rechtsverbindlich. Entgegenstehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Unternehmers nicht Vertragsbestandteil, außer dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Angebot und Bestellung

1) Alle Angebote des Unternehmers hinsichtlich der veranschlagten Preise, wie auch der Liefertermine sind freibleibend.

2) Bestellungen sind für den Unternehmer nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Ist eine solche durch Auftragserteilung erfolgt, sind Änderungswünsche des Kunden nicht mehr möglich.

3) Garantien werden vom Unternehmer nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden übernommen.

§ 3 Pflichten des Unternehmer

Der Kunde wählt anhand der ihm vom Unternehmer vorgelegten Muster das von ihm gewünschte Tuch aus. Der Unternehmer verarbeitet das ausgesuchte Tuch nach den Wünschen des Kunden hinsichtlich Verarbeitung, Zuschnitt und Farbauswahl zu der bestellten Ware. Diese wird dabei nach den persönlichen Maßen des Kunden gefertigt

§ 4 Zahlung

1) Sämtliche Zahlungen sind in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausschließlich und allein an den Unternehmer zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis nach Auftragserteilung auf entsprechende Rechnungsstellung im Voraus ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Zahlung erfolgt per EC-Karte oder in bar.

2) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

3) Bei Rückbuchung einer EC-Karten-Zahlung durch das Kreditinstitut des Kunden berechnet der Unternehmer alle anfallenden Rücklastgebühren und eine Auslagenpauschale als Aufwandsentschädigung von EUR 60,00 zzgl.der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Pflichten des Kunden

1) Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage seiner Tuchauswahl individuell angefertigte und bereit im voraus bezahlte Ware auf entsprechende Aufforderung des Unternehmers zur Abnahme unverzüglich in dessen Geschäftlokal abzuholen.

2) Wünscht der Kunden die Versendung der Ware, ist er verpflichtet, alle dafür anfallenden Kosten zu tragen.

3) Da die Ware für den Kunden nach seinen individuellen Maßen gefertigt wird, steht er dem Unternehmer zu einem Maßtermin zur Verfügung. Sollte der Unternehmer in der Vergangenheit bereits beim Kunden Maß genommen haben und sollte der Kunde dann später erneut Ware bestellen, obliegt es seiner Verantwortung, zu prüfen, ob die von ihm in der Vergangenheit genommenen Maße aktuell noch zutreffend sind; ansonsten hat er eine aktuelle Maßnahme beim Unternehmer anzufordern.

4) Vor Fertigstellung der Ware ist infolge der individuellen Maßfertigung die Anprobe durch den Kunden erforderlich. Der Kunden verpflichtet sich deshalb, dem Unternehmer für zwei Anproben vor der endgültigen Fertigstellung der Ware zur Verfügung zu stehen. Er wird das bei den Anproben gefertigte und im vorgelegte Anprobenblatt sorgfältig überprüfen und Fehler unverzüglich gegenüber dem Unternehmer rügen oder aber das Anprobenblatt unterzeichnen und damit die Richtigkeit und Vollständigkeit dessen Inhalt bestätigen.

§ 6 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Aufforderung zur Abholung der Ware durch den Kunden auf diesen über. Versendet der Unternehmer auf Verlangen des Kunden die hergestellte Ware, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Unternehmer die Sache dem Spediteur, Frachtführer, oder einer sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.

§ 7 Leistungsstörungen

1) Der Kunde hat anlässlich der Abnahme der erst nach Anprobe fertig gestellten Ware deren Vertragsgemäßheit bzw. Mangelfreiheit zu prüfen und eventuelle Beanstandungen dem Unternehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde Nachbesserung auf Kosten des Unternehmers verlangen.

2) Bei der Tuchauswahl anhand von Mustern können gegebenenfalls Webereitechnisch bedingte geringfügige Abweichungen in den Farben sowie in der Gewebestruktur nicht vermieden werden. Evtl. geringfügige Abweichung des verarbeiteten Tuchs im Vergleich zum kundenseits ausgewählten Muster stellen keinen Sachmangel dar und berechtigen den Kunden daher nicht zur Geltendmachung der gesetzlichen Leistungsstörungsrechte. Bei den vom Unternehmer verwendeten Tuchen handelt es sich im übrigen um Naturmaterialien, bei welchen es trotz sorgfälltigster, qualitativ hochwertiger Verarbeitung selbst bei Zugrundelegung gleich Maße zu Form- und Gestaltungsunterschieden kommen kann. Der Kunde erkennt daher an, dass geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Paßform Mängel der Ware nicht begründen.

3) Der Unternehmer leistet für die Mangelfreiheit der hergestellten Ware Gewähr für den Zeitraum von 2 Jahren ab Gefahrenübergang. Sollte der Kunden kein Verbrauchen im Sinne des Gesetzes sein, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Unternehmer oder seine Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Zahlungsverzug

Der Kunden hat für den Fall des Zahlungsverzugs Zinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum des Unternehmers.

§ 11 Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gleichzeitig mit er an ihn übermittelten Auftragsbestätigung der Unternehmer das kundenseits ausgesuchte Tuch nach dessen individuellen Maßen schneiden und die Ware anfertigen lässt, die gerade aufgrund ihrer Individualität für Dritte nicht brauchbar ist. Sollte also der Kunde, aus was für Gründen auch immer, nach erfolgter Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten, hat er die ihm vom Unternehmer aufgegebenen Kosten der bis dahin erbrachten Aufwendungen/Arbeiten zur Vertragserfüllung (z.B. Zuschneide-, Material-, Fertigungskosten usw.) zu tragen. Daneben schuldet er den Ausgleich einer Pauschale von 15 Prozent des Netto-Auftragswertes für beim Unternehmer im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung und -stornierung angefallene Administrations-/Abwicklungskosten, entgangenen Gewinn, usw. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass beim Unternehmer geringere Kosten angefallen bzw. weniger Gewinn entgangen ist.

§ 12 Geltendes Recht

Für das Vertragsverhältnis sowie alle damit in unmittelbarem und/oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtsfolgen/-verhältnisse bzw. darau resultierenden Streitigkeiten gilt – unter ausdrücklichem Ausschluss von UN-Kaufrecht – ausschließlich bundesdeutsches Recht.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen diese AGB bzw. des durch sie ergänzten Vertrags der Parteien unwirksam sein oder werden, bleiben der Vertrag bzw. die übrigen AGB wirksam. Die Parteien verpflichten sich für einen solchen Fall bereits jetzt, die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt, ansonsten gilt das Gesetz.

§ 14 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort aller aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Leistungen beider Parteien ist der Sitz des Unternehmers. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.